Allgemeine Geschäftsbedingungen

§1 Preise und Zahlungsbedingungen

(1) Die DZÄS ist berechtigt, Rechnungen in elektronischer Form an die von den Teilnehmer mitgeteilten E-Mail-Adresse als PDF-Datei zu übermitteln, zur Erteilung einer Rechnung auf Papier ist DZÄS in diesem Fall nicht verpflichtet.

(2) Die Teilnehmer sind zur Zahlung der Rechnungsbeträge innerhalb von 2 Wochen nach Zugang der Rechnung ohne Abzüge verpflichtet und gerät auch ohne Mahnung nach Fristablauf in Verzug.

(3) Zur Aufrechnung oder Ausübung von Zurückbehaltungsrechten sind die Teilnehmer nur hinsichtlich unstreitiger oder rechtskräftig festgestellter Ansprüche des Auftraggebers berechtigt.

(4) Die Teilnehmer bestätigen hiermit, dass gegen sie zum Zeitpunkt der Unterzeichnung kein Insolvenzverfahren nach deutschem Recht eröffnet wurde oder läuft.

§ 2 Stornofristen für Veranstaltungen

Eine Teilnahmeabsage bedarf der Schriftform. DZÄS berechnet ein Stornoentgelt auf die Veranstaltungskosten pro Person wie folgt:

  • Stellung eines Ersatzteilnehmers: 0%
  • Absage bis 4 Wochen vor Veranstaltungsbeginn: 75%
  • Absage unter 4 Wochen vor Veranstaltungsbeginn: 100%
  • ohne Absage: 100%

§ 3 Urheberrechtsschutz

Alle seitens DZÄS im Rahmen der Vertragsdurchführung erbrachten Leistungen werden ausschließlich zur Verwendung durch die Teilnehmer erbracht. Die Teilnehmer sind zur Nutzung ausschließlich für Zwecke ihres Praxisbetriebes berechtigt und zur Weitergabe der Arbeitsergebnisse von DZÄS nur zur Erreichung der mit dem Vertragszweck verfolgten Ziele berechtigt. Sie darf insbesondere im Zuge der Vertragsdurchführung erbrachte Leistungen von DZÄS nicht veröffentlichen oder anderen Zahnärzten oder Zahnarztpraxen ohne ausdrückliche schriftliche Einwilligung von DZÄS zur Kenntnis geben.

§ 4 Gewährleistung

(1) DZÄS übernimmt Schulungsdienstleistungen. Der Eintritt des unter Zuhilfenahme der Tätigkeit von DZÄS angestrebten Erfolgs ist nicht Vertragsgegenstand.

(2) Schadens- und Aufwendungsersatzansprüche der Teilnehmer, gleich aus welchem Rechtsgrund, sind ausgeschlossen. Dies gilt nicht, soweit Schaden auf eine vorsätzliche Pflichtverletzung von DZÄS oder ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen zurückzuführen sind oder bei Haftung wegen der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit.


§ 5 Foto- und Videoaufnahmen

Mit der Teilnahme erklären sich die Teilnehmer einverstanden, dass getätigte Bild- und Tonaufnahmen zur zeitlich, örtlich und inhaltlich unbegrenzten Nutzung in allen Medien veröffentlicht werden dürfen. Die Teilnehmer verzichten auf die Geltendmachung ihres Rechtes am eigenen Bild. Mit ihrer Anmeldung stimmen sie diesen Regelungen zu.


§ 6 Sonstiges

(1) DZÄS übernimmt keine Haftung für Arbeitsausfall der Teilnehmer, falls die Rahmenzeit der vereinbarten Schulung oder sonstiger Dienstleistung durch unvorhersehbare externe Einflüsse (z.B. hohes Verkehrsaufkommen, Witterung, Krankheit) nicht eingehalten werden kann, ein Termin verschoben oder gänzlich abgesagt werden muss.

(2) Sollte eine Klausel dieses Vertrags unwirksam sein, so berührt dies nicht die Wirksamkeit dieses Vertrages im Übrigen. Die Vertragsparteien verpflichten sich für diesen Fall, eine etwa unwirksame Bestimmung durch eine wirksame Regelung zu ersetzen, die der unwirksamen Bestimmung im wirtschaftlichen Ergebnis am nächsten kommt und dem Vertragszweck am besten entspricht.